Laut Beschluss der Jahreshauptversammlung am 20.01.2023:
im Monat | im Jahr | |
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr | 4,50 € | 54,00 € |
Erwachsene ab dem 19. Lebensjahr | 6,00 € | 72,00 € |
Passive Mitgliedschaft | 4,00 € | 48,00 € |
Familienbeitrag | 15,00 € | 180,00 € |
Mitgliedsbeitrag für Kinder bis zum 3. Lebensjahr in Verbindung mit der Mitgliedschaft eines Erwachsenen
Eltern-Kind-Turnen ist Sport für den Erwachsenen und das Kind, d.h. es ist für beide eine Mitgliedschaft erforderlich. Bei Mitgliedschaft eines Erwachsenen ist das Kind bis zum 3. Lebensjahr frei. In dem Jahr, in dem das Kind 4 Jahre alt wird, werden erstmalig Beiträge für das ganze Jahr fällig, unabhängig von dem Geburtsdatum des Kindes. Wenn mehrere Erwachsene das Kind zum Turnen begleiten, gleichzeitig oder abwechselnd, müssen alle diese Erwachsenen auch Mitglied im Verein sein. Jedes Kind muss im Verein angemeldet und ggf. innerhalb der Kündigungsfrist abgemeldet werden. Es ist nicht möglich Geschwisterkinder einfach nur auszutauschen.
§ 10 Absatz 1 unserer Satzung – Erlöschen der Mitgliedschaft –
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt auf Grund einer schriftlichen Erklärung unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres.